Steuerberater in Paderborn
Alle Themen rund um Steuern verlangen einiges an Fachwissen und Erfahrung. Als Ihr Steuerberater in Paderborn unterstützen wir Sie mit Steuerlösungen, die sich individuell nach Ihrem Anliegen richten und alle betriebswirtschaftlichen sowie steuerlichen Aspekte abdecken.
- Steuererklärung
- Buchhaltung
- Jahresabschluss
Nutzen Sie unser Fachwissen – wir holen das Bestmögliche für Sie heraus!
Ihre Steuerberatungsgesellschaft in Paderborn & Detmold: von der Steuererklärung bis zur Finanzbuchhaltung
Im Rahmen der Finanzbuchführung übernehmen wir für Sie als Steuerberater die Erstellung aller Bereiche innerhalb eines Unternehmens. So können Sie sich nicht nur auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren, sondern profitieren gleichzeitig von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen.
Ein kompliziertes Feld des Steuerrechts besteht zudem in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Diese umfasst nämlich nicht nur Fragen des Lohnsteuerrechts, sondern auch sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte. Wir nutzen daher unser Fachwissen und erstellen für Sie die laufende Lohnbuchhaltung sowie Baulohnabrechnungen, während wir zusätzlich die Überleitung in die Finanzbuchhaltung übernehmen.
Jeder Jahresabschluss muss darüber hinaus ordnungsgemäß erstellt werden. Als Steuerberater stehen wir Ihnen in Paderborn gerne zur Verfügung und nutzen unser umfangreiches Fachwissen zu handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften für Ihren Jahresabschluss. Wir übernehmen die Aufstellung von Handels- und Steuerbilanzen, die Einnahme-Überschuss-Rechnungen und Sonderbilanzen.
Des Weiteren bereitet die Erstellung der Einkommenssteuererklärung häufig Schwierigkeiten. Um Ihr Leben einfacher zu gestalten, übernehmen wir als Steuerberater in Paderborn die Anfertigung und stehen Ihnen als Privatperson, Einzelunternehmer oder Freiberufler zur Seite. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei Steuererklärungen in den Bereichen Erbschaft und Schenkungen sowie bei betrieblichen Steuererklärungen.
Neben diesen Leistungen stehen wir Ihnen in Paderborn aber auch in beratender Funktion zur Seite: Unser Fokus liegt dabei auf der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und natürlichen Personen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Themen Vereinsbesteuerung, Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge sowie bei der Wahl der Rechtsform oder bei einem Rechtsformwechsel. Im Fall der Fälle unterstützen wir Sie als Steuerberater außerdem in Sanierungs- und Insolvenzfällen mit einer individuellen Beratung.
Welches Anliegen haben Sie?
Steuererklärung
- Erstellung einer privaten oder betrieblichen Steuererklärung
- Beratung zur Ausschöpfung Ihrer steuerlichen Rechte
- Prüfung Ihres Steuerbescheids
Buchhaltung & Jahresabschluss
- Ausführung der Finanzbuchhaltung und/oder Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Jahresabschlüssen
Existenzgründer
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Beratung bei Existenzgründung
- Nachfolgeberatung
- Lohnabrechnungen, auch Baulohn
Nähere Infos zu uns
Aktiv beraten – aktiv steuern
Uns ist es wichtig, dass wir Ihnen Ihre steuerlichen Potenziale verständlich aufzeigen. Daher legen wir großen Wert auf eine persönliche Beratung. Wir hören aktiv zu, stellen die richtigen Fragen und kümmern uns um die Umsetzung.
Jederzeit für Sie da
Eine digitale Infrastruktur ermöglicht Ihnen einen schnellen Zugriff auf wichtige Dokumente. Genauso stehen wir Ihnen aber in persönlichen Terminen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an!
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Was kostet ein Steuerberater in Paderborn?
Die Vergütung von Steuerberatern ist in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt. Sie basiert grundsätzlich auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, kurz als Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bezeichnet. Die StBVV nennt allerdings keine konkreten Preise, sondern gibt vielmehr Bandbreiten für die Vergütung einzelner Leistungen vor. Daraus ergeben sich für den Steuerberater entsprechende Ermessensspielräume. Im konkreten Einzelfall legt der Steuerberater seine Gebühr dann mithilfe eines bestimmten Faktors fest, der je nach Aufwand variieren kann. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass beispielsweise für eine relativ einfache Steuererklärung ein geringeres Honorar in Rechnung gestellt wird als für einen deutlich komplexeren Fall, zu dem der Mandant möglicherweise eine Vielzahl von Unterlagen ungeordnet einreicht. Darüber hinaus darf der Steuerberater auch von der Vorgaben der StBVV abweichen, sofern er dies seinem Mandanten zuvor in Textform mitgeteilt und von diesem eine Bestätigung dafür erhalten hat.
Kann ich den Steuerberater einfach wechseln?
Im Prinzip können Sie Ihren Steuerberater in Paderborn jederzeit wechseln, sofern dem nicht vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen entgegenstehen. Da das Verhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Steuerberater durch ein hohes Maß an Vertrauen geprägt ist, greifen in diesem Fall unter Umständen auch die Vorschriften von Paragraf 627 BGB. Aus praktischen Gründen ist es jedoch sinnvoll, den Steuerberater nicht während der laufenden Bearbeitung eines bestimmten Sachverhalts zu wechseln, sondern den Wechsel beispielsweise mit dem Auftrag zur Erstellung einer neuen Steuererklärung zu verbinden.
Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden?
Je nach Art des Dokuments gelten für steuerlich relevante Unterlagen unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. So müssen Sie zum Beispiel Buchungsbelege, Eröffnungsbilanzen und Organisationsunterlagen, Jahresabschlüsse, Handelsbücher und Aufzeichnungen sowie Inventare und Lageberichte zehn Jahre lang aufbewahren. Für Handelsbriefe, Geschäftskorrespondenz und sonstige steuerrelevante Unterlagen gilt hingegen eine sechsjährige Aufbewahrungspflicht. Falls Sie nicht sicher sind, welche Aufbewahrungsfristen bei bestimmten Dokumenten zu beachten sind, sollten Sie dazu am besten Ihren Steuerberater in Paderborn konsultieren oder sicherheitshalber die zehnjährige Aufbewahrungsfrist einhalten.
Kann man die Kosten für den Steuerberater absetzen?
Inwieweit Sie die Kosten für einen Steuerberater aus Paderborn steuerlich absetzen können, hängt davon ab, wofür diese konkret angefallen sind. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Kosten, die der privaten Lebensführung zugerechnet werden und Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung von Einkünften. Letztere können Sie als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben bei den entsprechenden Einkunftsarten absetzen. Dagegen sind Steuerberatungskosten, die als Kosten der privaten Lebensführung gelten, nicht steuerlich absetzbar. Dazu zählen beispielsweise Kosten für das Ausfüllen des Mantelbogens beziehungsweise der Anlage Kind, aber auch die Beratung zu Themen wie außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Kindergeld oder Baukindergeld.